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Der Belgische Beratende Ausschuss für Bioethik wurde mittels einesZusammerarbeitsabkommens vom 15 Januar 1993 unterzeichnet von:

  • dem föderalen Staat, 

  • der Flämischen, Französischen und Deutschsprachigen Gemeinschaft

  • der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission

Der Ausschuss ist die offizielle belgische Beratungs- und Informationsinstanz in Bezug auf Bioethik, und arbeitet unabhängig von den Behörden, die ihn gegründet haben.


Unsere Werte: 

  • Unabhängigkeit

  • Pluralismus

  • Fachkompetenz

  • Interdisziplinarität


Der Ausschuss hat zwei Aufgaben:


Information der Öffentlichkeit und der Behörden 

über diese Probleme durch die:

Erstellen von Gutachten


über die Probleme, die anlässlich der Forschung und deren Anwendungen auf dem Gebiet der Biologie, der Medizin und der Gesundheitspflege entstehen. Diese Probleme werden auf ihre ethischen, sozialen und juristischen Aspekte und insbesondere im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte untersucht