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Der Belgische Beratende Ausschuss für Bioethik wurde mittels einesZusammerarbeitsabkommens vom 15 Januar 1993 unterzeichnet von:

  • dem föderalen Staat

  • der Flämischen, Französischen und Deutschsprachigen Gemeinschaft

  • der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission

Der Ausschuss ist die offizielle belgische Beratungs- und Informationsinstanz in Bezug auf Bioethik, und arbeitet unabhängig von den Behörden, die ihn gegründet haben. 


Unsere Werte: 

  • Unabhängigkeit 

  • Pluralismus 

  • Fachkompetenz 

  • Interdisziplinarität 



Der Ausschuss hat zwei Aufgaben: 

 

Erstellen von Gutachten 

  • Mehr als 100 veröffentlichte Gutachten 
  • Gutachten über verschiedene ethische Themen wie Sterbehilfe, Organspende, die wissenschaftliche Untersuchung von Menschen und Embryos, Fruchtbarkeitsproblematik, genetische Tests, Pflichtimpfung, Status menschlicher Überreste, ...


Information der Öffentlichkeit und der Behörden 

  • Erstellung eines Jahresberichts über seine Tätigkeiten
  • Organisation einer zweijährlichen Konferenz 
  • Verwaltung einer Bibliothek 
  • Die Information der Presse über die Gutachten des Ausschusses 
  • Verwaltung einer LinkedIn-Seite
  • Die Veröffentlichung eines Newsletters