





Der Belgische Beratende Ausschuss für Bioethik wurde mittels eines Zusammerarbeitsabkommens vom 15 Januar 1993 unterzeichnet von:
dem föderalen Staat
der Flämischen, Französischen und Deutschsprachigen Gemeinschaft
der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission
Der Ausschuss ist die offizielle belgische Beratungs- und Informationsinstanz in Bezug auf Bioethik, und arbeitet unabhängig von den Behörden, die ihn gegründet haben.
Unsere Werte:
Unabhängigkeit
Pluralismus
Fachkompetenz
Interdisziplinarität
Der Ausschuss hat zwei Aufgaben:
Erstellen von Gutachten
- Mehr als 100 veröffentlichte Gutachten
- Gutachten über verschiedene ethische Themen wie Sterbehilfe, Organspende, die wissenschaftliche Untersuchung von Menschen und Embryos, Fruchtbarkeitsproblematik, genetische Tests, Pflichtimpfung, Status menschlicher Überreste, ...
Information der Öffentlichkeit und der Behörden
- Erstellung eines Jahresberichts über seine Tätigkeiten
- Organisation einer zweijährlichen Konferenz
- Verwaltung einer Bibliothek
- Die Information der Presse über die Gutachten des Ausschusses
- Verwaltung einer LinkedIn-Seite
- Die Veröffentlichung eines Newsletters