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Topthema



Briefgutachten Nr.  21 - Erstattung zusätzlicher IVF‑Zyklen im Rahmen von PGT‑M

 

Briefgutachten Nr. 21 vom 12. März 2026 zur Erstattung zusätzlicher IVF‑Zyklen im Rahmen von PGT‑M 

Dieses Briefgutachten befasst sich mit der Frage, ob es sinnvoll ist, zusätzliche In vitro Fertilisationszyklen (IVF Zyklen) zu erstatten, wenn Paare, die Träger einer erblichen genetischen Erkrankung sind, eine präimplantationsgenetische Testung (PGT M) in Anspruch nehmen, um die Übertragung dieser Erkrankung auf ihr zukünftiges Kind zu vermeiden. In Belgien ist die Kostenerstattung derzeit auf sechs IVF Zyklen beschränkt, unabhängig vom Grund der Behandlung. Der Ausschuss prüft, ob diese Regelung im Fall von PGT M Behandlungswegen zu einer gerechten Situation führt, da bestimmte Embryonen aus genetischen Gründen nicht für einen Transfer in Frage kommen. Das Gutachten analysiert diese Frage vor dem Hintergrund der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse und ethischer Erwägungen, insbesondere im Hinblick auf die Gleichheit zwischen den Patientinnen und Patienten, die Ergebnisgerechtigkeit, die soziale Gerechtigkeit sowie den verantwortungsvollen Einsatz der Ressourcen im Gesundheitswesen. Zudem werden die möglichen Alternativen aufgezeigt, mit denen diese Paare konfrontiert sein können. Der Ausschuss trifft keine Entscheidung über die Kostenerstattung, sondern hebt die ethischen Aspekte hervor, die im politischen Entscheidungsprozess zu berücksichtigen sind.




Gutachten Nr. 90 -  Bestattungsort totgeborener Föten in einem frühen Schwangerschaftsstadium

 

Gutachten Nr. 90 vom 8 Dezember über den Bestattungsort totgeborener Föten in einem frühen Schwangerschaftsstadium

Diese Stellungnahme befasst sich mit der Bestattungsform von totgeborenen Föten mit einem Gestationsalter von weniger als 180 Tagen, in einem Kontext, in dem sich die Praktiken und die Erwartungen der Eltern erheblich weiterentwickelt haben. Sie stellt den medizinischen, rechtlichen und ethischen Rahmen dar und beschreibt die Unterschiede zwischen den regionalen Regelungen in Belgien zur Behandlung menschlicher Überreste. Der Ausschuss betont, dass die geltende Gesetzgebung nicht erlaubt, die Überreste des Fötus den Eltern zur Bestattung in ihrem Privatgarten zu überlassen. Aus ethischer Sicht werden mehrere Prinzipien berücksichtigt: Autonomie, Achtung der Menschenwürde, Allgemeininteresse, Vorsorge, Fürsorge, Solidarität und die relationale Dimension.

Nach einer Analyse der möglichen Antworten plädiert der Ausschuss für eine systematische Ablehnung solcher Anträge, und zwar aus Gründen des Allgemeininteresses, der Kohärenz des Regelungsrahmens, der Risiken für die öffentliche Gesundheit und der gesellschaftlichen Auswirkungen sowie zum Schutz eines öffentlichen Rahmens, der eine würdige und gleichbehandelte Behandlung menschlicher Überreste gewährleistet.




Gutachten Nr. 88 - Mitteilung des Trägerstatus im Rahmen des Neugeborenenscreening in der Föderation Wallonie-Brüssel  

 

Gutachten Nr. 88 vom 10. November 2025 zur Mitteilung des Trägerstatus im Rahmen des Neugeborenenscreening in der Föderation Wallonie-Brüssel.

Das Neugeborenenscreening hat zum Ziel, schwere, behandelbare Erkrankungen bei Neugeborenen frühzeitig zu erkennen. Seit 2023 umfasst das Programm in der Föderation Wallonie Brüssel auch das Screening auf Sichelzellanämie. Diese Erweiterung wirft die ethische Frage auf, ob Eltern informiert werden sollen, wenn ihr Kind zwar nicht krank ist, aber Träger einer genetischen Veränderung.

Das Belgisches Beratendes Komitee für Bioethik hat diese Frage aus medizinischer, rechtlicher und ethischer Perspektive analysiert, mit besonderem Augenmerk auf die Interessen des Kindes, der Eltern und der Gesellschaft. Trägerschaft ist keine Krankheit, kann jedoch in bestimmten medizinischen Situationen und für zukünftige reproduktive Entscheidungen relevant sein. Gleichzeitig kann eine unüberlegte Kommunikation zu unnötiger Besorgnis oder Stigmatisierung führen.

Das Komitee empfiehlt, das Recht auf Zugang zu Informationen über eine Trägerschaft anzuerkennen, ohne diese Information systematisch mitzuteilen. Eltern sollen im Vorfeld darüber informiert werden, dass solche Daten existieren und dass sie – sofern gewünscht – Zugang dazu erhalten können. Das Komitee plädiert für einen schrittweisen, begleiteten und harmonisierten Ansatz, mit sicherer Datenspeicherung, angepasster Kommunikation und ausreichendem Zugang zu genetischer Beratung.






Gutachten Nr. 89 - Euthanasie auf der Grundlage einer Voraberklärung (Patientenverfügung) bei bewussten Menschen, deren Fähigkeit, für sich selbst zu entscheiden und ihren Willen auszudrücken, hoffnungslos beeinträchtigt ist  

 

Gutachten Nr. 89 vom 10 November 2025 über Euthanasie auf der Grundlage einer Voraberklärung (Patientenverfügung) bei bewussten Menschen, deren Fähigkeit, für sich selbst zu entscheiden und ihren Willen auszudrücken, hoffnungslos beeinträchtigt ist.