Zum Inhalt springen

Der Beratende Ausschuss für Bioethik:

  • Die offizielle beratende belgische Instanz in Bezug auf Bioethik

  • 4 grundlegende Werte: Unabhängigkeit, Pluralismus, Fachkompetenz und Interdisziplinarität 

  • Das Zusammenarbeitsabkommen vom 15 Januar 1993 zur Gründung eines Beratenden Ausschusses für Bioethik Bioéthique

  • 5 beteiligte Behörden: Föderalbehörde, Flämische, Französische und Deutschsprachige Gemeinschaft und Gemeinsame Gemeinschaftskommission

  • Arbeitet unabhängig von den Behörden, die ihn gegründet haben



Der Ausschuss hat zwei Aufträge:

Aufklärung der Öffentlichkeit und der Behörden

  • Erstellung eines  Jahresberichts über seine Tätigkeiten
  • Organisation einer zweijährlichen  Konferenz  
  • Verwaltung einer  Bibliothek 
  • Die Information der Presse über die Gutachten des Ausschusses
  • Die Verwaltung einer LinkedIn-Seite
  • Die Veröffentlichung eines Newsletters 

Erstellung von Gutachten

  • Mehr als  100 veröffentlichte Gutachten  
  • Gutachten über verschiedene ethische Themen wie Sterbehilfe, Organspende, die wissenschaftliche Untersuchung von Menschen und Embryos, Fruchtbarkeitsproblematik, genetische Tests, Pflichtimpfung, Status menschlicher Überreste, ...