





Der Beratende Ausschuss für Bioethik:
Die offizielle beratende belgische Instanz in Bezug auf Bioethik
4 grundlegende Werte: Unabhängigkeit, Pluralismus, Fachkompetenz und Interdisziplinarität
Das Zusammenarbeitsabkommen vom 15 Januar 1993 zur Gründung eines Beratenden Ausschusses für Bioethik Bioéthique
5 beteiligte Behörden: Föderalbehörde, Flämische, Französische und Deutschsprachige Gemeinschaft und Gemeinsame Gemeinschaftskommission
Arbeitet unabhängig von den Behörden, die ihn gegründet haben
Der Ausschuss hat zwei Aufträge:
Aufklärung der Öffentlichkeit und der Behörden
- Erstellung eines Jahresberichts über seine Tätigkeiten
- Organisation einer zweijährlichen Konferenz
- Verwaltung einer Bibliothek
- Die Information der Presse über die Gutachten des Ausschusses
- Die Verwaltung einer LinkedIn-Seite
- Die Veröffentlichung eines Newsletters
Erstellung von Gutachten
- Mehr als 100 veröffentlichte Gutachten
- Gutachten über verschiedene ethische Themen wie Sterbehilfe, Organspende, die wissenschaftliche Untersuchung von Menschen und Embryos, Fruchtbarkeitsproblematik, genetische Tests, Pflichtimpfung, Status menschlicher Überreste, ...