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Der Beratende Ausschuss für Bioethik:

  • Die offizielle beratende belgische Instanz in Bezug auf Bioethik

  • 4 grundlegende Werte: Unabhängigkeit, Pluralismus, Fachkompetenz und Interdisziplinarität 

  • das Zusammenarbeitsabkommen vom 15 Januar 1993 eines beratende Ausschusses für Bioethik

  • 5 beteiligte Behörden: Föderalbehörde, Flämische, Französische und Deutschsprachige Gemeinschaft und Gemeinsame Gemeinschaftskommission

  • Arbeitet unabhängig von den Behörden, die ihn gegründet haben


Der Ausschuss hat zwei Aufträge:

 

Erstellung von Gutachten

  • Mehr als 100 veröffentlichte Gutachten 
  • Gutachten über verschiedene ethische Themen wie Sterbehilfe, Organspende, die wissenschaftliche Untersuchung von Menschen und Embryos, Fruchtbarkeitsproblematik, genetische Tests, Pflichtimpfung, Status menschlicher Überreste, ...

Aufklärung der Öffentlichkeit und der Behörden

  • Erstellung eines Jahresberichts über seine Tätigkeiten
  • Organisation einer zweijährlichen Konferenz 
  • Verwaltung einer Bibliothek 
  • Die Information der Presse über die Gutachten des Ausschusses 
  • Die Verwaltung einer LinkedIn-Seite
  • Die Veröffentlichung eines Newsletters