Zum Inhalt springen

Gutachten über Menschliche überreste



Gutachten Nr. 90 -  Bestattungsort totgeborener Föten in einem frühen Schwangerschaftsstadium

 

Gutachten Nr. 90 vom 8 Dezember über den Bestattungsort totgeborener Föten in einem frühen Schwangerschaftsstadium  

Diese Stellungnahme befasst sich mit der Bestattungsform von totgeborenen Föten mit einem Gestationsalter von weniger als 180 Tagen, in einem Kontext, in dem sich die Praktiken und die Erwartungen der Eltern erheblich weiterentwickelt haben. Sie stellt den medizinischen, rechtlichen und ethischen Rahmen dar und beschreibt die Unterschiede zwischen den regionalen Regelungen in Belgien zur Behandlung menschlicher Überreste. Der Ausschuss betont, dass die geltende Gesetzgebung nicht erlaubt, die Überreste des Fötus den Eltern zur Bestattung in ihrem Privatgarten zu überlassen. Aus ethischer Sicht werden mehrere Prinzipien berücksichtigt: Autonomie, Achtung der Menschenwürde, Allgemeininteresse, Vorsorge, Fürsorge, Solidarität und die relationale Dimension.

Nach einer Analyse der möglichen Antworten plädiert der Ausschuss für eine systematische Ablehnung solcher Anträge, und zwar aus Gründen des Allgemeininteresses, der Kohärenz des Regelungsrahmens, der Risiken für die öffentliche Gesundheit und der gesellschaftlichen Auswirkungen sowie zum Schutz eines öffentlichen Rahmens, der eine würdige und gleichbehandelte Behandlung menschlicher Überreste gewährleistet.




Briefgutachten Nr. 20 – Neue Bestattungsformen

 

Am 25. Juni 2025 wurde das Briefgutachten Nr. 20 über neue Bestattungsformen veröffentlicht.



Gutachten Nr. 87 – Bestattungspolitik der Gemeinden für Personen, die als bedürftig gelten

 

Am 22. April 2025 veröffentlicht das Belgische Beratende Komitee für Bioethik sein Gutachten Nr. 87 über die Bestattungspolitik der Gemeinden für Personen, die als bedürftig und/oder sozial isoliert gelten. Dieses Gutachten erfolgt auf eine Frage von Herrn Christophe Collignon, dem damaligen wallonischen Minister für Wohnungswesen, lokale Behörden und Stadt. Das Komitee untersucht, ob und unter welchen Bedingungen eine Gemeinde auf die Einäscherung als Standardpraxis für diese Personen zurückgreifen kann, wenn kein bekannter Wille der Verstorbenen vorliegt.



Gutachten Nr. 82 - Statut menschlicher Überreste

 

Welchen Status haben menschliche Überreste in öffentlichen und privaten Sammlungen?

 

Gutachten Nr. 82 vom 9. Januar 2023 über das Statut menschlicher Überreste in musealen, wissenschaftlichen und privaten Sammlungen



Gutachten Nr. 79 - Neue Bestattungsformen

 

 

 

In diesem Gutachten untersucht der Belgische Beratende Ausschuss für Bioethik, inwieweit neue Bestattungsformen aus gesellschaftlicher und politischer Sicht ethisch vertretbar sind.