Im Rahmen der Ausarbeitung der Stellungnahmen des Beratenden Ausschusses für Bioethik Belgiens wird künstliche Intelligenz (KI) niemals verwendet, um ethische Überlegungen zu führen oder zu beeinflussen, noch um den endgültigen Wortlaut der abgegebenen Stellungnahmen zu verfassen. Diese sind ausschließlich das Ergebnis eingehender Diskussionen, Anhörungen und Beratungen zwischen den Mitgliedern des Ausschusses, die in eingeschränkten Kommissionen und in Plenarsitzungen zusammenkommen. Die ethische Argumentation, ihre Grundlagen und ihre Schlussfolgerungen beruhen vollständig auf menschlicher Expertise. Dies ist ein grundlegendes Prinzip, von dem der Ausschuss nicht abweicht.
Der Einsatz von KI erfolgt unter der Aufsicht der Ausschussmitglieder und im Einklang mit den internen Richtlinien zur Nutzung von KI. In jedem Fall liegt die volle Verantwortung für den Inhalt der Stellungnahmen, deren Kohärenz und ethische Gültigkeit bei den Ausschussmitgliedern, die allein befugt sind, diese zu genehmigen.
Genehmigt in der Plenarsitzung vom 23. Juni 2025