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Nachtrag zur Briefgutachten Nr. 17 – Zweckmäßigkeit der Angabe der ethnischen Herkunft in klinischen Prüfprotokollen

 

Kann die Erhebung von Daten zur ethnischen Herkunft im Rahmen klinischer Studien gerechtfertigt sein? Das Belgische Beratende Komitee für Bioethik hat sich kürzlich in seinem Schreiben Nr. 17 vom 9. September 2024 dazu geäußert. Es ist der Ansicht, dass diese Praxis gerechtfertigt sein kann, sofern ein strenger ethischer und wissenschaftlicher Rahmen eingehalten wird.

Am 6. Mai 2025 veröffentlichte das Komitee einen Nachtrag zur Briefgutachten Nr. 17 infolge zusätzlicher Fragen von Barec.








Briefgutachten Nr. 19 zur Mitteilung zufälliger Entdeckungen im Rahmen einer explorativen Forschung zur Entwicklung eines Screeningverfahrens

 

Veröffentlichung am 18. Dezember 2024 der Briefgutachten Nr. 19 zur Mitteilung zufälliger Entdeckungen im Rahmen einer explorativen Forschung zur Entwicklung eines bevölkerungsbezogenen Screenings?




Briefgutachten Nr. 17 – Zweckmäßigkeit der Angabe der ethnischen Herkunft in klinischen Prüfprotokollen

 

Briefgutachten Nr. 17 vom 9. September 2024 zur Zweckmäßigkeit der Angabe von Rasse/Ethnie in klinischen Prüfprotokollen mit gesunden Freiwilligen.





Gutachten Nr. 69 - Experimente und sonstige wissenschaftliche Untersuchungen an Inhaftierten

 

Gutachten Nr. 69 vom 13. Februar 2017 über Experimente und sonstige wissenschaftliche Untersuchungen an Inhaftierten.






Gutachten Nr. 62 - Ethischen Implikationen der Rechtsstellung des schwangeren Partners eines männlichen Teilnehmers an einem klinischen Versuch

 

Gutachten Nr. 62 vom 12. Oktober 2015 über die ethischen Implikationen der Rechtsstellung des schwangeren Partners eines männlichen Teilnehmers an einem klinischen Versuch   






Gutachten Nr. 54 -  Einwilligung in die Post-mortem-Entnahme menschlichen Körpermaterials im Hinblick auf medizinische Anwendungen beim Menschen oder zu Forschungszwecken

 

Gutachten Nr. 54 vom 10. Dezember 2012 über die Einwilligung in die Post-mortem-Entnahme menschlichen Körpermaterials im Hinblick auf medizinische Anwendungen beim Menschen oder zu Forschungszwecken






Gutachten Nr. 51 -  Bezug auf die Veröffentlichung von Ergebnissen von Experimenten am Menschen

 

Gutachten Nr. 51 vom 12. März 2012 in Bezug auf die Veröffentlichung von Ergebnissen von Experimenten am Menschen






Briefgutachten Nr. 7 – Ethische Stellungnahmen zu Studien über Umwelteinflüsse auf die Gesundheit von Bevölkerungsgruppen 

 

Briefgutachten Nr. 7 vom 23. September 2011 zu ethischen Stellungnahmen zu Studien über Umwelteinflüsse auf die Gesundheit von Bevölkerungsgruppen





Briefgutachten Nr. 5 – Zweckmäßigkeit der Angabe der ethnischen Herkunft in klinischen Prüfprotokollen

 

Briefgutachten Nr. 5 vom 23. Juni 2009 zur Zweckmäßigkeit der Angabe von Rasse/Ethnie in klinischen Prüfprotokollen mit gesunden Freiwilligen





Gutachten Nr. 40 -  Anwendungsgebiet des Gesetzes vom 7. Mai 2004 über Experimente an der menschlichen Person 

 

Gutachten Nr. 40 vom 12. Februar 2007 über das Anwendungsgebiet des Gesetzes vom 7. Mai 2004 über Experimente an der menschlichen Person.






Briefgutachten Nr. 3 – Fristen für die MREKs (Medizinische Forschungsethikkommissionen)

 

Briefgutachten Nr. 3 vom 24. Mai 2006 zu den von dem Gesetz vom 7. Mai 2004 über Experimente an der menschlichen Person festgelegten Antwortfristen für lokale Ethikkommissionen (heute medizinische Ethikkommissionen genannt)





Gutachten Nr. 31 -  Experimente mit schwangeren und stillenden Frauen

 

Gutachten Nr. 31 vom 05. Juli 2004 über Experimente mit schwangeren und stillenden Frauen






Gutachten Nr. 26 -   Einführung eines pharmakogenetischen Abschnitts bei Versuchsprotkollen

  

Hier sind die wichtigsten Empfehlungen der Gutachten Nr. 26 vom 15. Dezember 2003 zur Einführung eines pharmakogenetischen Aspekts in experimentelle Protokolle:bre 2003 concernant l’introduction d’un volet pharmacogénétique dans les protocoles expérimentaux :

  1. Informierte Einwilligung: Die Patienten müssen für jede Phase der pharmakogenetischen Studie ausdrücklich ihre Zustimmung geben.
  2. Vertraulichkeit: Genetische Daten müssen mit höchster Vertraulichkeit behandelt werden.
  3. Unabhängigkeit der Ethikkommissionen: Die Kommissionen müssen die Protokolle unabhängig und ohne Druck seitens der Sponsoren bewerten.
  4. Verwendung von Proben: Proben dürfen nur für die im ursprünglichen Protokoll festgelegten Zwecke verwendet werden, es sei denn, es liegt eine zusätzliche Einwilligung des Patienten vor.







Gutachten Nr. 14 - Ethische Regeln für den Umgang mit Demenzkranken

 

Gutachten Nr. 14 vom 10. Dezember 2001 über “ethische Regeln für den Umgang mit Demenzkranken“.






Gutachten Nr. 13 - Menschenversuche

 

Gutachten Nr. 13 vom 9. Juli 2001 über Menschenversuche






Gutachten Nr. 12 - rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen

 

Gutachten Nr. 12 vom 10. Januar 2000 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen.






Gutachten Nr. 5 - Rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindunge

 

Gutachten Nr. 5 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen