Nachtrag zur Briefgutachten Nr. 17 – Zweckmäßigkeit der Angabe der ethnischen Herkunft in klinischen Prüfprotokollen
Kann die Erhebung von Daten zur ethnischen Herkunft im Rahmen klinischer Studien gerechtfertigt sein? Das Belgische Beratende Komitee für Bioethik hat sich kürzlich in seinem Schreiben Nr. 17 vom 9. September 2024 dazu geäußert. Es ist der Ansicht, dass diese Praxis gerechtfertigt sein kann, sofern ein strenger ethischer und wissenschaftlicher Rahmen eingehalten wird.
Am 6. Mai 2025 veröffentlichte das Komitee einen Nachtrag zur Briefgutachten Nr. 17 infolge zusätzlicher Fragen von Barec.

Briefgutachten Nr. 19 zur Mitteilung zufälliger Entdeckungen im Rahmen einer explorativen Forschung zur Entwicklung eines Screeningverfahrens
Veröffentlichung am 18. Dezember 2024 der Briefgutachten Nr. 19 zur Mitteilung zufälliger Entdeckungen im Rahmen einer explorativen Forschung zur Entwicklung eines bevölkerungsbezogenen Screenings?

Briefgutachten Nr. 17 – Zweckmäßigkeit der Angabe der ethnischen Herkunft in klinischen Prüfprotokollen
Briefgutachten Nr. 17 vom 9. September 2024 zur Zweckmäßigkeit der Angabe von Rasse/Ethnie in klinischen Prüfprotokollen mit gesunden Freiwilligen.

Gutachten Nr. 69 - Experimente und sonstige wissenschaftliche Untersuchungen an Inhaftierten
Gutachten Nr. 69 vom 13. Februar 2017 über Experimente und sonstige wissenschaftliche Untersuchungen an Inhaftierten.

Gutachten Nr. 62 - Ethischen Implikationen der Rechtsstellung des schwangeren Partners eines männlichen Teilnehmers an einem klinischen Versuch
Gutachten Nr. 62 vom 12. Oktober 2015 über die ethischen Implikationen der Rechtsstellung des schwangeren Partners eines männlichen Teilnehmers an einem klinischen Versuch

Gutachten Nr. 54 - Einwilligung in die Post-mortem-Entnahme menschlichen Körpermaterials im Hinblick auf medizinische Anwendungen beim Menschen oder zu Forschungszwecken
Gutachten Nr. 54 vom 10. Dezember 2012 über die Einwilligung in die Post-mortem-Entnahme menschlichen Körpermaterials im Hinblick auf medizinische Anwendungen beim Menschen oder zu Forschungszwecken

Gutachten Nr. 51 - Bezug auf die Veröffentlichung von Ergebnissen von Experimenten am Menschen
Gutachten Nr. 51 vom 12. März 2012 in Bezug auf die Veröffentlichung von Ergebnissen von Experimenten am Menschen

Briefgutachten Nr. 7 – Ethische Stellungnahmen zu Studien über Umwelteinflüsse auf die Gesundheit von Bevölkerungsgruppen
Briefgutachten Nr. 7 vom 23. September 2011 zu ethischen Stellungnahmen zu Studien über Umwelteinflüsse auf die Gesundheit von Bevölkerungsgruppen

Briefgutachten Nr. 5 – Zweckmäßigkeit der Angabe der ethnischen Herkunft in klinischen Prüfprotokollen
Briefgutachten Nr. 5 vom 23. Juni 2009 zur Zweckmäßigkeit der Angabe von Rasse/Ethnie in klinischen Prüfprotokollen mit gesunden Freiwilligen

Gutachten Nr. 40 - Anwendungsgebiet des Gesetzes vom 7. Mai 2004 über Experimente an der menschlichen Person
Gutachten Nr. 40 vom 12. Februar 2007 über das Anwendungsgebiet des Gesetzes vom 7. Mai 2004 über Experimente an der menschlichen Person.

Briefgutachten Nr. 3 – Fristen für die MREKs (Medizinische Forschungsethikkommissionen)
Briefgutachten Nr. 3 vom 24. Mai 2006 zu den von dem Gesetz vom 7. Mai 2004 über Experimente an der menschlichen Person festgelegten Antwortfristen für lokale Ethikkommissionen (heute medizinische Ethikkommissionen genannt)

Gutachten Nr. 31 - Experimente mit schwangeren und stillenden Frauen
Gutachten Nr. 31 vom 05. Juli 2004 über Experimente mit schwangeren und stillenden Frauen

Gutachten Nr. 26 - Einführung eines pharmakogenetischen Abschnitts bei Versuchsprotkollen
Hier sind die wichtigsten Empfehlungen der Gutachten Nr. 26 vom 15. Dezember 2003 zur Einführung eines pharmakogenetischen Aspekts in experimentelle Protokolle:bre 2003 concernant l’introduction d’un volet pharmacogénétique dans les protocoles expérimentaux :
- Informierte Einwilligung: Die Patienten müssen für jede Phase der pharmakogenetischen Studie ausdrücklich ihre Zustimmung geben.
- Vertraulichkeit: Genetische Daten müssen mit höchster Vertraulichkeit behandelt werden.
- Unabhängigkeit der Ethikkommissionen: Die Kommissionen müssen die Protokolle unabhängig und ohne Druck seitens der Sponsoren bewerten.
- Verwendung von Proben: Proben dürfen nur für die im ursprünglichen Protokoll festgelegten Zwecke verwendet werden, es sei denn, es liegt eine zusätzliche Einwilligung des Patienten vor.

Gutachten Nr. 14 - Ethische Regeln für den Umgang mit Demenzkranken
Gutachten Nr. 14 vom 10. Dezember 2001 über “ethische Regeln für den Umgang mit Demenzkranken“.

Gutachten Nr. 13 - Menschenversuche
Gutachten Nr. 13 vom 9. Juli 2001 über Menschenversuche

Gutachten Nr. 12 - rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen
Gutachten Nr. 12 vom 10. Januar 2000 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen.

Gutachten Nr. 5 - Rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindunge
Gutachten Nr. 5 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen
